Frühjahrstagung der 97. Justizministerkonferenz am 11./12.06.26
Ergebnisse der JuMiKo in Hamburg
Zentrale Ergebnisse
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Sexualstrafrecht. Die Konferenz forderte auf Initiative von Hamburg und Niedersachsen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für bestimmte Fälle der Vergewaltigung, weil gravierende Taten nach geltendem Recht teils bereits nach fünf Jahren verjähren. Zusätzlich
sprach sich die Konferenz für eine Prüfung aus, schwere Sexualstraftaten in den Katalog des § 138 StGB aufzunehmen, um in bestimmten Fällen eine Anzeigepflicht zu schaffen.
Ein weiterer Themenblock betraf die Resilienz des Rechtsstaats. Die JuMiKo drängte erneut auf einen Abschluss des Pakts für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern; dabei werden ausdrücklich mehr Personal, zusätzliche finanzielle Mittel für die Digitalisierung und schnellere, schlankere Verfahren als zentrale Voraussetzungen genannt.
Auch die innere Sicherheit und der Schutz staatlicher Strukturen spielten eine wichtige Rolle. Die Konferenz sprach sich dafür aus, die Strafverfolgung extremistisch motivierter Angriffe auf kritische Infrastrukturen zu verschärfen, unter anderem durch eine Anhebung des Strafrahmens bei verfassungsfeindlicher Sabotage und durch weitergehende Ermittlungsbefugnisse. Daneben forderten die Länder eine bessere strafrechtliche Erfassung organisierter Kriminalität und ein wirksameres Abschöpfen illegal erlangter Vermögenswerte.
Weitere Beschlüsse zielten auf gesetzliche Nachschärfungen und Verfahrensvereinfachungen. Nach Länderangaben bat die JuMiKo den Bund etwa zu prüfen, ob arbeitsteilig begangene Diebstähle im Strafgesetzbuch klarer als besonders schwerer Fall erfasst werden sollten. Ebenfalls angesprochen wurden ein digitaler Austausch bestimmter Mitteilungen im Bundeszentralregisterverfahren sowie ein rechtssicherer Prüfmechanismus gegen offenkundigen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Bedeutung für die Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Für die Deutsche Justiz-Gewerkschaft sind die Beschlüsse vor allem dort relevant, wo sie an langjährige gewerkschaftliche Kernforderungen anknüpfen. Besonders bedeutsam ist das erneute Drängen auf einen Pakt für den Rechtsstaat, weil die Konferenz damit selbst festhält, dass eine funktionsfähige Justiz ohne personelle Verstärkung, konsequente Digitalisierung und beschleunigte Verfahren nicht zu sichern ist. Aus DJG-Sicht stützt das die Argumentation, dass Überlastung in Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht nur ein Verwaltungsproblem, sondern ein Risiko für den Rechtsstaat ist.
Positiv ist außerdem, dass die Konferenz nicht nur symbolpolitische Debatten geführt, sondern mehrere praxisnahe Felder adressiert hat, die den Arbeitsalltag in der Justiz unmittelbar berühren: Verfahrensbeschleunigung, digitaler Datenaustausch, Schutz der Justiz vor Druck und die bessere Verfolgbarkeit schwerer Kriminalität. Das kann die Belastung der Mitarbeitenden mittelbar senken, sofern aus den Beschlüssen zügig konkrete Bundesgesetzgebung und finanzierte Umsetzungsprogramme folgen. Kritisch bleibt jedoch, dass die JuMiKo selbst keine unmittelbaren Personalstellen schafft und viele Beschlüsse zunächst nur Prüfaufträge oder Aufforderungen an den Bund enthalten. Für die DJG bedeutet das: Die Konferenz liefert politische Argumente und Rückenwind, ersetzt aber nicht den gewerkschaftlichen Druck auf Bund und Länderebene, damit aus Beschlüssen tatsächlich mehr Stellen, moderne Technik und verlässlichere Abläufe werden.
Fazit
Die Justizministerkonferenz in Hamburg hat wichtige rechtspolitische Signale gesetzt und zentrale Problemfelder der Justiz klar benannt, insbesondere beim Opferschutz, bei der Sicherheitsgesetzgebung und bei der institutionellen Stärkung des Rechtsstaats. Für die DJG liegt der größte Wert der Ergebnisse darin, dass der politische Befund nun erneut offiziell formuliert ist: Eine leistungsfähige Justiz braucht mehr Personal, bessere digitale Infrastruktur und effizientere Verfahren.
Genau daraus kann die DJG Legitimation für ihre Forderungen in Tarif-, Personal- und Strukturdebatten ableiten. Ihre Forderungen zu Gehör bringen wird die DJG wieder mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Landesverbänden im Rahmen der diesjährigen Herbstkonferenz am 19.11. in Hamburg vor Ort.

