VEREINBARKEIT VON BERUF UND PFLEGE 

INTERVIEW ELISABETH MEYER-DIETZ

Wir haben Anfang März Elisabeth Meyer-Dietz im OLG Köln interviewt. Ihre langjährige Expertise im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Unterstützung pflegender Mitarbeitenden ist für die gewerkschaftliche Arbeit und Positionierung von Anforderungen an Arbeitsbedingungen von unschätzbarem Wert.

V.l.n.r.: Petra Herrguth (DJG NRW Landesfrauenbeauftragte), Elisabeth Meyer-Dietz (Koordinatorin Gesundheitsmanagment am OLG Köln) und Klaus Plattes (DJG NRW Landesvorsitzender)


Mit diesem Gespräch möchten wir als DJG NRW bewusst ein Thema in den Mittelpunkt rücken, das angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen immer mehr Kolleg:innen betrifft. Parallel dazu erleben wir intensive gesellschaftliche Debatten über Teilzeit, Arbeitszeitmodelle und die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz. Unser Anliegen ist es, die konkrete Situation der Mitarbeitenden sichtbar zu machen, die Beruf, Familie und/oder Pflege miteinander vereinbaren müssen sowie aufzuzeigen, welche praxisnahen Lösungen es bereits heute in der Justiz in NRW gibt. Das Interview mit Elisabeth Meyer-Dietz führten Klaus Plattes (Landesvorsitzender) und die DJG Landesfrauenbeauftragte Petra Herrguth.

Sie koordinieren am OLG Köln seit vielen Jahren das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Warum ist die Bedeutung des Themas der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege in den letzten Jahren immer wichtiger geworden?

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu kennen, um gesunde Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Ein zentraler Aspekt ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege, da betroffene Kolleg:innen durch die Sorgearbeit in einer Doppelbelastung stehen. Bei der Versorgung von Kindern gibt es bereits bewährte Unterstützungssysteme: 

Elternzeit, Elterngeld, Anspruch auf einen Kindergartenplatz, Teilzeitmöglichkeiten, Telearbeit und flexible Arbeitszeiten. Diese Aspekte haben dazu geführt, dass heute wesentlich mehr Eltern berufstätig sind als noch vor zwanzig Jahren.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sieht dies anders aus – hier stehen wir noch am Anfang. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt kontinuierlich. Wir bewegen uns auf die Sechs-Millionen-Grenze zu. Wenn man davon ausgeht, dass jeder elfte Mitarbeitende betroffen ist und 86 Prozent der Pflegebedürftigen von Angehörigen versorgt werden, wird deutlich: Dies ist ein Thema, das jeden Arbeitgeber und alle Mitarbeitenden betrifft. Ein stabiles Unterstützungssystem wie bei der Kinderbetreuung gibt es in der Pflege noch nicht. Der demografische Wandel zeigt jedoch, dass wir durch die stetige Zunahme pflegebedürftiger Menschen hier handeln müssen. Die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen erfordert durchschnittlich 49 Stunden pro Woche. Das umfasst nicht nur die direkte Pflegetätigkeit, sondern auch die mentale Belastung: die Sorge um den Angehörigen während der Arbeitszeit, Arzttermine, organisatorische Aufgaben. Fast 70 Prozent der pflegenden Angehörigen erkranken selbst durch diese Doppelbelastung.

Wie und warum ist das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bei Ihnen im Gesundheitsmanagement im Oberlandesgericht Köln aufgekommen?

Wir führen seit 2015 ein systematisches Gesundheitsmanagement durch. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln werden bei allen 27 Gerichten regelmäßig Bedarfsanalysen durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden die Handlungsbedarfe abgeleitet. In den Workshops wurde sehr deutlich: Mitarbeitende sagten häufig, dass die Kinderbetreuung gut geregelt sei. Vielmehr wüssten sie oft nicht, wie sie mit der Situation bei pflegebedürftigen Angehörigen umgehen sollen und dass es kaum externe Versorgungsmöglichkeiten wie bei der Kinderbetreuung gebe. So hat sich sehr schnell der Bedarf an Angeboten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für uns am OLG Köln herausgestellt.

Welche besonderen Herausforderungen sehen Sie für Mitarbeiter:innen, die Angehörige pflegen und gleichzeitig berufstätig sind?

Die Pflege von Angehörigen ist eine besondere Herausforderung und kann neben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung schnell zu einer Überforderung führen. Das gilt nicht nur mit Blick auf den tatsächlich hohen Zeitaufwand, sondern auch durch die mentale Belastung. Die Sorge um pflegebedürftige Angehörige ist während der Arbeit immer präsent. Hinzu kommt, dass während der Arbeitszeit immer wieder praktische Probleme gelöst werden müssen.

Im Alltag bedeutet dies für Pflegende, regelmäßig unmittelbar von der Arbeit in die häuslichen Pflichten zu wechseln. Zeit für Regeneration, Hobbys, Freunde und anderes bleibt meist nicht in ausreichendem Maße.

Eine weitere Herausforderung ist, dass das Thema Pflege – anders als Kinderbetreuung – nach wie vor mit einer Hemmschwelle verbunden ist. Während bei kranken Kindern klar ist, dass es Ansprüche auf Freistellung gibt, ist das Regelwerk bei pflegebedürftigen Angehörigen noch nicht gut etabliert. Besonders bei psychischen Erkrankungen oder Demenz teilen Mitarbeitende ihre schwierige private Situation oft nicht im Kollegenkreis mit.

Wie ist das OLG Köln zu dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege gekommen und welche konkreten Maßnahmen haben Sie entwickelt, um Mitarbeitende bei der Doppelbelastung zu unterstützen?

Begonnen haben wir 2016 mit zwei moderierten Angehörigengruppen – Selbsthilfegruppen für betroffene Mitarbeitende. Mittlerweile haben wir zehn Angehörigengruppen, davon drei im Online-Format. Die Gruppen treffen sich einmal im Monat während der Arbeitszeit für bis zu zwei Stunden. Die Durchführung in der Arbeitszeit erleichtert die Teilnahme erheblich, da es außerhalb der Arbeitszeit in der Regel an der erforderlichen Freizeit fehlt. Selbsthilfegruppen haben eine nachgewiesene Wirksamkeit und werden im Präventionsgesetz empfohlen.

Die Angehörigengruppen werden von Sozialarbeiter:innen und sozialen Ansprechpartner:innen angeleitet. Diese Leitungen werden regelmäßig weiterqualifiziert, beispielsweise im Umgang mit Trauer, bei der Bewältigung der letzten Lebensphase oder in der Didaktik und Methodik zur Durchführung von Selbsthilfegruppen.

2023 wurden die Leiter:innen der Selbsthilfegruppen zu Pflege-Guides nach dem Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW ausgebildet. Durch diese Ausbildung haben sie Zugriff auf den betrieblichen Pflegekoffer des Landesprogramms und können wichtige Informationen weitervermitteln: freie Plätze in Pflegeheimen, Anbieter von häuslicher Pflege in regionaler Nähe, Informationen zu bestimmten Krankheitsbildern oder weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Das Oberlandesgericht Köln hat 2017 einen Ratgeber zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege herausgegeben. Dieser enthält allgemeine Informationen zum Umgang mit Pflegesituationen, die weiterhin relevant sind, etwa zu Vorsorgevollmachten.

Als weitere Unterstützung bieten wir im Rahmen des Gesundheitsmanagements bei Bedarf bis zu fünf Gesundheitscoachings pro Kalenderjahr an. Dieses Angebot wird von externen Fachleuten mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt und kann insbesondere in Pflegesituationen sehr helfen. Darüber hinaus werden im Oberlandesgerichtsbezirk Köln Resilienz-Workshops und Entspannungstrainings angeboten, die dabei helfen können, besser mit der Doppelbelastung umzugehen.

Ein wichtiger Aspekt der Unterstützung ist die Weitergabe von Informationen. Neben sachlichen Informationen bedeutet dies z.B. auch, zu verstehen, dass mit einer Pflegesituation oftmals ein vorgezogener Trauerprozess eintritt. Dies liegt zum einen daran, dass Pflegebedürftige sich aufgrund ihrer Erkrankung verändern und zum anderen an der Verschlechterung des Gesundheitszustandes.Diesen Prozess bewusst zu machen und zu begleiteten ist in der Beratung für Angehörige wichtig, um insbesondere auch bei einer durchschnittlichen Pflegezeit von 8,3 Jahren auf die eigene Selbstfürsorge zu achten.

Unterzeichnung  der Charta des Landesprogramms zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW im März 2025 am Kölner Oberlandesgericht

V.l.n.r.: Frau Dörrstock, Herr Nolden, Frau Uzuntas, Frau Rehm, Frau Lorig, Frau Meyer-Dietz, Herr Dr. Scheiff, Herr Noethen, Frau Wester, Frau Möltgen, Herr Klages, Frau Dierichsweiler und Herr Dr. Altgen

Welche Rolle spielen Führungskräfte, wenn es um das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege geht?

Führungskräfte spielen eine zentrale Rolle. Sie werden in ihrem Berufsalltag täglich mit dieser Problematik konfrontiert, nicht zuletzt deshalb, weil pflegende Mitarbeitende häufig durch die Doppelbelastung erkranken. Je besser die Vertrauenskultur ist und je mehr Verständnis füreinander da ist, desto leichter kann auch eine schwierige Lebenssituation konstruktiv gemeistert werden. Konkret bedeutet dies: Nur wenn die Führungskraft von den Sorgen ihrer Mitarbeitenden weiß, kann sie auch unterstützend handeln. In der Praxis können dies beispielsweise gemeinsame Anfragen von Führungskräften und betroffenen Mitarbeitenden an die Pflege-Guides sein oder die Ausweitung von Telearbeit, um in einer akuten privaten Lebenssituation dienstfähig zu bleiben. Mit passenden Einzelfalllösungen kann in vielen Fällen nicht nur die Arbeitskraft erhalten werden, sondern auch das soziale Miteinander eines ganzen Teams gestärkt werden.

Damit dies möglich ist, braucht es ein Signal von der obersten Führungsebene. Hier sind wir in der Justiz NRW gut aufgestellt: NRW-Minister der Justiz Dr. Limbach hat im Dezember 2024 die Charta des Landesprogramms zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW für das Ministerium der Justiz NRW unterzeichnet. Am 10. März 2025 folgte ihm Dr. Scheiff, Präsident des OLG Köln. Mit der Unterzeichnung der Charta wird die Selbstverpflichtung des Arbeitgebers unterstrichen, für Kolleg:innen in einer Pflegesituation einzutreten.

Im hiesigen OLG-Bezirk wird das Thema auch in verschiedenen Formaten im Bereich Führung immer wieder aufgegriffen: bei Fachtagungen „Arbeit und Gesundheit“ für die Behörden- und Geschäftsleitungen, bei Fortbildungen zum Thema gesundes Führen oder in den Supervisionsgruppen. Menschliche Führung kostet Zeit. „Menschliche“ Führung kostet Zeit, zahlt sich aber auf Dauer aus. Wenn Mitarbeitende Vertrauen haben sich mit ihren Problemen an die Führungskräfte zu wenden und Organisationen passende Lösungen in ihrem Rahmen schaffen ist schon viel gewonnen! Dies stärkt die organisationale Resilienz – die Widerstandsfähigkeit der gesamten Organisation.

Die Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wurden mit dem Otto-Heinemann-Preis ausgezeichnet, von der Unfallkasse NRW als Best Practice vorgestellt, beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen als Unterstützungsangebote aufgenommen und zuletzt in der Zeitschrift „top eins“ für Führungskräfte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vorgestellt. Warum besteht ein so großes Interesse an den Angeboten?

Das große Interesse zeigt vor allem eines: Das Thema betrifft inzwischen nahezu jede Organisation – unabhängig von Größe oder Branche. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Gesellschaftlicher Wandel: Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt kontinuierlich. Gleichzeitig sind viele Beschäftigte in einem Alter, in dem sie Verantwortung für ihre Eltern oder Angehörigen übernehmen. Pflege ist längst kein Randthema mehr, sondern eine Realität in der Mitte der Belegschaften.
  • Tabuthema im Arbeitskontext: Während Kinderbetreuung als Vereinbarkeitsthema etabliert ist, wird über Pflege häufig weniger offen gesprochen. Wenn eine Institution hier sichtbar und strukturiert Unterstützung anbietet, stößt das auf besondere Aufmerksamkeit.
  • Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes: Als großes Gericht hat das Oberlandesgericht Köln eine Signalwirkung. Wenn eine Justizbehörde zeigt, dass flexible Lösungen, Sensibilisierung von Führungskräften und konkrete Unterstützungsangebote möglich sind, wirkt das über die eigene Organisation hinaus.
  • Konkrete Umsetzbarkeit: Die Auszeichnungen zeigen, dass es sich nicht nur um gute Absichten, sondern um tragfähige Strukturen handelt. Solche praxiserprobten Modelle suchen viele Einrichtungen.
  • Wirtschaftlicher und menschlicher Nutzen: Arbeitgebende erkennen zunehmend, dass unterstützende Angebote Fehlzeiten reduzieren, Fachkräfte binden, Führungskräfte entlasten und das Betriebsklima stärken.

Viele Organisationen wissen, dass sie handeln müssen – aber nicht wie. Konkrete Beispiele, Erfahrungsberichte und transparente Konzepte bieten Orientierung und Mut zur Umsetzung.

Zusammengefasst: Das große Interesse entsteht, weil Pflege kein individuelles Problem mehr ist, sondern eine strukturelle Herausforderung unserer Zeit. Wer hier funktionierende Lösungen zeigt, trifft auf einen enormen Bedarf an Austausch, Inspiration und übertragbaren Modellen.

Zum Abschluss: Was möchten Sie den Kolleginnen und Kollegen in der Justiz in NRW mitgeben, die aktuell Familie, Pflegeverantwortung und Beruf miteinander vereinbaren müssen?

Zunächst: Sie sind nicht allein. Wichtig ist, frühzeitig das Gespräch zu suchen – mit der Führungskraft, mit der Personalvertretung oder mit vorhandenen Beratungsmöglichkeiten. Vereinbarkeit ist kein individuelles Problem, sondern eine gemeinsame Aufgabe. Niemand sollte das Gefühl haben, zwischen Beruf und Familie zerrieben zu werden. 

Es ist ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein – nicht von Schwäche –, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

An die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger: Vereinbarkeit braucht verlässliche Strukturen und eine klare Haltung. Dies können beispielsweise transparente Vertretungsregelungen, alternierende Telearbeit sowie eine hierfür offene Führungskultur sein.

Wer in familien- und pflegefreundliche Rahmenbedingungen investiert, investiert in Motivation, Bindung und langfristige Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Eine nachhaltige Personalstrategie bedeutet daher auch, Fürsorgeverantwortung realistisch mitzudenken und strukturell abzusichern.

Letztlich geht es um eine Kultur, in der Professionalität und Menschlichkeit kein Widerspruch sind, sondern sich gegenseitig stärken.

Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung unserer Fragen und die ihrerseits investierte Zeit. Das Themensprektrum ist sehr weit, wie wir auch im Rahmen dieses Interviews feststellen mussten. Und es muss noch viel bewegt werden, um den nachvollziehbaren steigenden Herausforderungen in Zukunft begegnen zu können. Die DJG NRW wird das Thema im Auge behalten – und abschließend in eigener Sache verweisen wir auf unser Seminar zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Dezember 2026 im AZK in Königswinter.

Container for the dynamic page

(Will be hidden in the published article)