Dr. Stefanie Hubig:

„Wir brauchen 
einen Rechtsstaat, 
der für 
jeden und jede

spürbar funktioniert –

jeden Tag!“


In einem Interview mit dem dbb magazin (April 2026) warnt Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vor der anhaltenden Überlastung der Justiz. Sie fordert mehr Personal, konsequente Digitalisierung und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.

Stand der E-Akte und Digitalisierung

Die E-Akte wurde zum 1. Januar 2026 als Standard in der Justiz eingeführt. Es gelten jedoch noch Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Hubig erklärt, dass die E-Akte an vielen Stellen bereits flächendeckend angewendet wird und die Arbeit erleichtert. Trotzdem funktioniert das System noch nicht überall optimal. Bis zum 1. Januar 2027 soll die E-Akte in allen Justizbehörden vollständig etabliert sein. Die Ministerin ist zuversichtlich, dass dies auch in allen Bundesländern gelingt.

Ein Problem ist, dass Papier- und digitale Akten oft parallel genutzt werden. Das kann zu einem sogenannten „Hybridchaos“ führen. Hubig fordert deshalb bundesweit abgestimmte Mindeststandards. So sollen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen besser zusammenarbeiten können. Besonders wichtig sei die Interoperabilität der IT-Systeme. Das bedeutet zum Beispiel, dass Daten nahtlos mit der Polizei ausgetauscht werden können. Auf diese Weise sollen Medienbrüche vermieden und E-Akte sowie Ermittlungsdaten verbunden werden.

Polizei-Justiz-Austausch und gemeinsame Standards

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz. In Strafverfahren nutzt die Justiz häufig polizeiliche Ermittlungsdaten. Diese sollten möglichst ohne Medienbruch in die E-Akte übernommen werden. Deshalb läuft das Projekt „Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz“. Dabei definieren Bund und Länder gemeinsame Schnittstellen, um verschiedene IT-Systeme zu verbinden. Ziel ist eine einheitliche Schnittstelle, die automatischen Datenaustausch ermöglicht und die Verfahrens- sowie Bearbeitungszeiten verkürzt.

Hubig betont, dass die Justiz nur durch standardisierte Systeme, einheitliche Beschaffungsprinzipien und gemeinsame Schnittstellen langfristig effizienter und belastbarer wird. Fehlen diese Vorgaben, bleibt die Digitalisierung fragmentiert. Das führt dazu, dass die Arbeitsbelastung der Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter weiter steigt.

Pakt für den Rechtsstaat: Personal und Digitalisierung

Ein zentrales Thema ist der angekündigte „Pakt für den Rechtsstaat“ für die laufende Legislaturperiode. Hubig sagt, der Rechtsstaat muss spürbar und verlässlich funktionieren – jeden Tag für alle Menschen. Zurzeit stoßen viele Justizorgane jedoch an ihre Belastungsgrenzen. Verfahren werden manchmal wegen Fristüberschreitungen eingestellt. Das ist für die Betroffenen schwer verständlich und für die Beschäftigten emotional belastend.

Der Pakt der Bundesregierung soll etwa eine halbe Milliarde Euro umfassen. Das Geld soll vor allem in Digitalisierung und Personal fließen. Da der Bund Richterinnen und Staatsanwälte nicht direkt finanzieren kann, dient die Mittelzusage als Anschubfinanzierung. Die zusätzlichen Stellen müssen von den Ländern geschaffen werden. Hubig betont, dass Digitalisierung allein nicht ausreicht. Sie muss durch Personal unterstützt und organisatorisch begleitet werden, um die große Anzahl an Verfahren wirksam zu reduzieren.

Bedingungen für eine leistungsstarke Justiz

Hubig beschreibt eine leistungsstarke Justiz als eine, die gut strukturiert, digital und personell gut ausgestattet ist. Sie fordert klare Leitplanken zwischen Bund und Ländern. Dazu gehören gemeinsame IT-Standards, Beschaffungspraktiken und Qualitätskriterien für Softwarelösungen. Nur so könne verhindert werden, dass jede Behörde eigene Systeme benutzt, die sich nicht verbinden lassen.

Zugleich betont sie, dass Digitalisierung nicht nur Rationalisierung, sondern Entlastung für die Beschäftigten bringen soll. Automatisierte Routinetätigkeiten, papierlose Abläufe und ein nahtloser Datenaustausch mit Polizei und anderen Behörden sollen die Flut an Verfahren verringern und für mehr Kontinuität sorgen. Hubig unterstreicht, dass die Justiz das Herzstück des Rechtsstaats ist und deshalb gut aufgestellt und ausgestattet sein muss – auch zum Schutz der Beschäftigten und für die Gleichheit vor dem Gesetz.

Hubigs Analyse zeigt, dass die Justiz sich nicht nur mit Technik entlasten lässt. Es braucht eine politische Vereinbarung sowie eine personelle und infrastrukturelle Aufstockung. Diese muss Bund und Länder gemeinsam tragen.

Fazit für die Praxis in der Justizverwaltung

Für die tägliche Arbeit in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen bedeutet das:

  • Die E-Akte muss bis spätestens 01.01.2027 vollständig eingeführt sein. Dafür ist eine konsequente Umstellung von Papier auf digitale Abläufe nötig.
  • Die Kommunikation mit Polizei und anderen Behörden muss auf einheitlichen Schnittstellen und Standards beruhen. So lassen sich Medienbrüche vermeiden.
  • Digitalisierung und Personal gehören zusammen: Automatisierte Systeme entlasten nur, wenn genügend Beschäftigte da sind, die die Verfahren steuern und bearbeiten.

Quelle:  dbb magazin April 2026, Seite 12/13, aufgerufen unter:
www.dbb.de/fileadmin/user_upload/dbb/epaper/2026/dbb_magazin_26_04/12/

Bildquelle: BMJV, Pressefotos, Felix Zahn / photothek.de