NACHSCHLAG
DIE TdL ZÜNDET ESKALATIONSSTUFE
TV-L: ARBEITSVORGANG VOR GERICHT
Politische Einordnung
Schon in der letzten Einkommensrunde hatte die TdL hartnäckig versucht, den Arbeitsvorgang als Schlupfloch für Herabgruppierungen zu nutzen. Dabei hat sie nie nachweisen können, wo es in der Praxis wirklich Probleme geben soll. Bemerkenswert ist, dass der Arbeitsvorgang weder in der TV-H-Runde mit Hessen noch in der TVöD-Runde mit Bund und Kommunen ein Thema war. Dort sehen die Arbeitgeber keinen Handlungsbedarf. Damit steht die TdL fast allein mit ihrem Vorhaben da. Ihr Kurs wirkt daher eher wie ein ideologisch motiviertes Sparprogramm.
Kritik an der Verhandlungstaktik der TdL
Die TdL verlangte von den Gewerkschaften eine feste Zusage für eine Änderung des Arbeitsvorgangs. Im Gegenzug bot sie nur vage Versprechen für die Zukunft an. Dazu gehörten zwar eine leichte Weiterentwicklung der Entgeltordnung, stufengleiche Höhergruppierungen oder eine Paralleltabelle für Lehrkräfte – Themen, die in anderen Bereichen schon geklärt sind. Diese Angebote sollen vor allem Druck erzeugen, um die Gewerkschaften zum Nachgeben zu bewegen. Wer gestalten will, macht belastbare Vereinbarungen. Wer dagegen schrittweise Rechte einschränken will, setzt auf solche Lockangebote.
Die TdL verfolgt das Modell, dass bestehende Beschäftigte ihren Besitzstand behalten, neue aber schlechter eingruppiert werden. Gerade in Zeiten mit überlasteten Stellen und einer Alterspyramide, die den öffentlichen Dienst ohnehin unter Druck setzt, ist das ein falscher Weg. Das ist sozialpolitisch zynisch und personalstrategisch unklug. Gleichzeitig beruft sich die TdL auf einen angeblichen „ursprünglichen Willen“ der Tarifvertragsparteien. Allerdings legt sie bis heute kein einziges Dokument vor, das diese Behauptung belegt. Die Gerichte entscheiden nach dem Tarifwortlaut und der Arbeitsrealität, nicht nach den Wünschen der Arbeitgeber.
Warum der dbb und die Gewerkschaften „Nein“
sagen mussten:
Mit ihrem radikalen Vorgehen zum Arbeitsvorgang ist die TdL vor Gericht schon gescheitert. In der Einkommensrunde wollte sie deshalb über eine Änderung der Protokollerklärung zu § 12 TV-L erreichen, was sie auf juristischem Weg nicht durchsetzen konnte. Dabei ging es um die Möglichkeit, viele Beschäftigte herabzugruppieren. Der dbb lehnte das klar ab, auch wenn er wusste, dass die TdL dann andere wichtige Themen blockieren würde. Alles andere hätte bedeutet, dass viele Beschäftigte erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssten. Zudem würde der TV-L im Wettbewerb um Fachkräfte, vor allem im Vergleich zum TVöD, dauerhaft schlechter dastehen.
Karen Altmann
Stv. Landesvorsitzende Bereich Tarif
Leiterin Landestarifkommission
Quelle: dbb tacheles 05/2026
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