SONDERINFORMATIONEN
SONDERINFO 06/2026
Aktiv-Rente für den öffentlichen Dienst: Wann können Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen die 2.000 Euro steuerfrei nutzen?

Die Information „Aktiv-Rente für den öffentlichen Dienst: Wann können Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen die 2.000 Euro steuerfrei nutzen?“ greift ein Thema auf, das Menschen im Ruhestand betrifft. Was bringt die neue gesetzliche Regelung ab Januar 26 wirklich – und für wen? Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein steuerfreier Hinzuverdienst möglich ist und welche Spielräume sich daraus im Ruhestand ergeben. Der praktische Nutzen dieser Info liegt klar auf der Hand: Kein abstraktes Gesetzesgerede, sondern eine verständliche Erklärung für alle, die wissen wollen, was wirklich zählt. Gerade bei Versorgung und Hinzuverdienst ist das ein wichtiger Service.

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