SONDERINFORMATIONEN

SONDERINFO 06/2026

Aktiv-Rente für den öffentlichen Dienst: Wann können Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen die 2.000 Euro steuerfrei nutzen?


Die Information „Aktiv-Rente für den öffentlichen Dienst: Wann können Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen die 2.000 Euro steuerfrei nutzen?“ greift ein Thema auf, das Menschen im Ruhestand betrifft. Was bringt die neue gesetzliche Regelung ab Januar 26 wirklich – und für wen? Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein steuerfreier Hinzuverdienst möglich ist und welche Spielräume sich daraus im Ruhestand ergeben. Der praktische Nutzen dieser Info liegt klar auf der Hand: Kein abstraktes Gesetzesgerede, sondern eine verständliche Erklärung für alle, die wissen wollen, was wirklich zählt. Gerade bei Versorgung und Hinzuverdienst ist das ein wichtiger Service.

www.t1p.de/djg-info-2606

SONDERINFO 07/2026

Zaghafte Modernisierung im öffentlichen Dienst: NRW-Gesetzentwurf zur Umsetzung von Reformvorhaben und 1:1-Übertragung der Tarifergebnisse des 
TV-L auf Besoldung


Die Information Nr. 7/2026 trägt einen bewusst klaren Titel: „Zaghafte Modernisierung im öffentlichen Dienst: NRW-Gesetzentwurf zur Umsetzung von Reformvorhaben und 1:1-Übertragung der Tarifergebnisse des TV-L auf Besoldung“. Damit ist die Richtung vorgegeben: Ja, es gibt Bewegung – aber aus Sicht der DJG NRW reicht Bewegung allein noch nicht aus. Die DJG begrüßt Reformansätze wie Lebensarbeitszeitkonto, größere Arbeitszeitspielräume, Altersgeld, bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand, CoWorking und Jobrad. Gleichzeitig bleibt die Botschaft eindeutig: Moderne Justiz entsteht nicht durch Schlagworte, sondern durch ausreichend Personal, verlässliche Rahmenbedingungen und echte Verbesserungen im Arbeitsalltag. Positiv bewertet wird die 1:1-Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung

www.t1p.de/djg-info-2607

SONDERINFO 08/2026

Reduzierung von Studienplätzen für Rechtspflegedienst in NRW – so provoziert man Personalmangel von morgen!


„Reduzierung von Studienplätzen für Rechtspflegedienst in NRW – so provoziert man Personalmangel von morgen!“. Die DJG NRW kritisiert die geplante Verringerung der Studienplätze ab dem Studienjahr 2026/27 scharf. Sie macht klar, dass hier an der falschen Stelle gespart wird. Die Aussage ist einfach, aber folgenreich: Wer heute weniger ausbildet, verschärft morgen die Personalnot. Gerade in einer Justiz, die schon jetzt stark belastet ist, ist Nachwuchsgewinnung keine Randfrage, sondern eine Grundbedingung für die Funktionsfähigkeit.

www.t1p.de/djg-info-2608

SONDERINFO 09/2026

Der EuGH soll Grundsatzfragen klären – Musteranträge online!


Die Information Nr. 9/2026 beschäftigt sich mit dem Thema Vaterschaftsurlaub und trägt den Titel „Der EuGH soll Grundsatzfragen klären – Musteranträge online!“. Dahinter steht eine rechtlich und politisch brisante Frage: Muss Deutschland bei der Geburt eines Kindes einen bezahlten Vaterschaftsurlaub einführen? Können Betroffene sich dabei direkt auf europäisches Recht berufen?

Die DJG NRW verweist dazu nicht nur auf die rechtliche Einordnung, sondern bietet auch konkrete Unterstützung an. Auf der Internetseite der DJG NRW finden sich in der Rubrik Formulare und Anträge entsprechende Muster für Widersprüche.

www.t1p.de/djg-info-2609

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