FACHBEREICHSSITZUNG IN NEUSS AM 15.04.26
Der Fachbereich ambulanter Sozialer Dienst der Justiz hat sich am 15.04.2026 in Düsseldorf zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr getroffen. Viele Landgerichtsbezirke waren durch Kolleg:innen vertreten, sodass ein reger Austausch über wichtige Themen stattfinden konnte.
Dabei wurde deutlich, dass das Thema Sicherheit beim ambulanten Sozialen Dienst der Justiz ein Dauerbrenner bleibt. Immer wieder gibt es Übergriffe, die Kolleg:innen durch Klient:innen erleben müssen, und der Wunsch nach einem Sicherheitskonzept des Arbeitgebers, das für den ambulanten Sozialen Dienst angepasst ist, sowie eine gute Sicherheitsausstattung, Fortbildung und Schulungen, die regelmäßig stattfinden, ist groß. Der Arbeitgeber ist hier in der Pflicht, nachzusteuern und vorhandene Konzepte zu konkretisieren und die Ausstattung und Schulungen auszubauen. Des Weiteren entsteht daraus die Forderung nach einer Anerkennung dieser Gefahrenlage und Belastung durch eine Gefahrenzulage, welche in anderen Berufsgruppen mit dem gleichen Klientel durchaus üblich ist.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bzgl. eines Unterthemas zur Sicherheit schon einen Vorstoß gemacht und mit einem Bericht darauf hingewiesen, dass die Fachkräfte zu der Personengruppe zählen sollten, welche ohne besondere Gefahrenlage eine Auskunftssperre erhalten müsste.
Auch das Thema Belastung ist nicht neu. Neu allerdings ist der Bereich Zeugenbetreuung, welcher nun doch flächendeckend mit dem Kann-Erlass vom Ministerium eingeführt wird. Den Kolleg:innen, welche schon zuvor in dem Bereich tätig waren und die, welche nun dazugekommen sind, ist bewusst, wie wichtig diese Arbeit mit Zeugen ist. Allerdings kommt die Frage auf: Wie sollen die Kolleg:innen diese Arbeit professionell durchführen, wenn kein Personal dafür bereitgestellt wird und entsprechend geschult wird? Was hat Zeugenbetreuung für einen Wert für das Ministerium für Justiz? Welche Aufgaben soll der ambulante Soziale Dienst noch zusätzlich übernehmen, ohne Stellenausgleich?
Der Austausch zwischen den Bezirken war wie immer eine Bereicherung und hat zum Ergebnis, dass der schon eingereichte Arbeitsauftrag einer Gefahrenzulage nun zu einer politischen Forderung herangereift ist und vom Vorstand an den Landtag herangetragen wird.
Alexandra Baldermann
Fachbereichsleiterin Soziale Dienste
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